Grundsätzliches
Kriegsdienstverweigerung ist die Entscheidung einer Person, nicht an Kriegshandlungen teilzunehmen. Da Kriege oft staatliche Unternehmungen sind und fast jeder Staat sich das Recht vorbehält, sich durch Kriegshandlungen zu schützen, ist die Kriegsdienstverweigerung gesetzlich geregelt. Das geschieht in den Staaten sehr unterschiedlich, von Verbot über Erlaubnis unter bestimmten Bedingungen bis zum Grundrecht. In der Bundesrepublik Deutschland ist es ein unveränderbares Grundrecht nach Artikel 4 Abs. 3 :
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Die Worte "Gewissen", "Kriegsdienst" und "mit der Waffe" sind natürlich interpretationsfähig. Siehe z.B. hier. Es gibt außerdem den Artikel 12a des Grundgesetzes, der die sog. Wehrpflicht ermöglicht :
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
In Staaten mit einer gesetzlichen Wehrpflicht wird sie auch als Wehrdienstverweigerung ausgeübt, weil der Wehrdienst zum Kriegsdienst ausbildet.
Als Konsequenz gibt es in der Bundesrepublik Deutschland also ein Wehrpflichtgesetz und ein Kriegsdienstverweigerungsgesetz.
Werden auch Ersatzdienste verweigert, spricht man von Totalverweigerung.Antrag auf Kriegsdienstverweigerung
Die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer kann man jederzeit schriftlich beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr, vormals Kreiswehrersatzamt beantragen. Der KDV-Antrag wird dann an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weitergeleitet, das über ihn entscheidet.
Der Antrag muß individuell formuliert sein, denn sonst kann die persönliche Gewissensentscheidung bezweifelt und der Antrag abgelehnt werden. Es gibt aber viele Organisationen die Beratung und Unterstützung anbieten.Hier ist eine kleine Auswahl :
- DVG-VK : Kriegsdienstverweigerung: So geht’s!
- EAK : Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden
- Lothar Kreyssig Ökomenezentrum
- Friedenszentrum Braunschweig : Kriegsdienstverweigerung - Infos und Beratungsangebote
Weitere Hinweise :
Wikipedia : KriegsdienstverweigerungWikipedia : Kriegsdienstverweigerung in Deutschland
Bundeswehr : Anträge auf Kriegsdienstverweigerung
BaFzA : Rat und Hilfe Kriegsdienstverweigerung, Zivildienst