Grundsätzliches
Kriegsdienstverweigerung ist die Entscheidung einer Person, nicht an Kriegshandlungen teilzunehmen. Da Kriege oft staatliche Unternehmungen sind und fast jeder Staat sich das Recht vorbehält, sich durch Kriegshandlungen zu schützen, ist die Kriegsdienstverweigerung gesetzlich geregelt. Das geschieht in den Staaten sehr unterschiedlich, von Verbot über Erlaubnis unter bestimmten Bedingungen bis zum Grundrecht. In der Bundesrepublik Deutschland ist es ein unveränderbares Grundrecht nach Artikel 4 Abs. 3 :
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Die Worte "Gewissen", "Kriegsdienst" und "mit der Waffe" sind natürlich interpretationsfähig. Siehe z.B. hier. Es gibt außerdem den Artikel 12a des Grundgesetzes, der die sog. Wehrpflicht ermöglicht :
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
In Staaten mit einer gesetzlichen Wehrpflicht wird sie auch als Wehrdienstverweigerung ausgeübt, weil der Wehrdienst zum Kriegsdienst ausbildet.
Als Konsequenz gibt es in der Bundesrepublik Deutschland also ein Wehrpflichtgesetz und ein Kriegsdienstverweigerungsgesetz.
Werden auch Ersatzdienste verweigert, spricht man von Totalverweigerung.Antrag auf Kriegsdienstverweigerung
Die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer kann man jederzeit schriftlich beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr, vormals Kreiswehrersatzamt beantragen. Der KDV-Antrag wird dann an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weitergeleitet, das über ihn entscheidet.
Der Antrag muß individuell formuliert sein, denn sonst kann die persönliche Gewissensentscheidung bezweifelt und der Antrag abgelehnt werden. Man beachte : Im Zusammenhang mit Plagiatsvorwürfen sind Programme entwickelt worden, die Textgleichheit mit Quellen im Internet problemlos feststellen können. Es gibt aber viele Organisationen die Beratung und Unterstützung anbieten.Hier ist eine kleine Auswahl :
- DVG-VK : Kriegsdienstverweigerung: So geht’s!
- EAK : Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden
- Lothar Kreyssig Ökomenezentrum
- Friedenszentrum Braunschweig : Kriegsdienstverweigerung - Infos und Beratungsangebote
- DVG-VK Niedersachsen : Kriegsdienste verweigern
- deutscher friedensrat e.V. : eine Handreichung
Ablauf des Verfahrens
Telepolis gibt in diesem Artikel eine kurze Beschreibung. Nach Antragstellung erfolgt die Musterung.
Nur wenn die Wehrdiensttauglichkeit festgestellt wird, leitet das Karrierecenter den Antrag an das BAFzA weiter. Wer als untauglich ausgemustert wird, bleibt vom Wehrdienst verschont – ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung ist dann nicht mehr nötig. Das BAFzA prüft den Antrag nach Aktenlage. Eine mündliche Anhörung findet nur noch statt, wenn Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Kriegsdienstverweigerers bestehen.Ob das so bleiben wird, wenn die Verweigerungszahlen hochschnellen, ist offen.
Der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung besteht aus drei Teilen: einem einseitigen Antragssatz, einem tabellarischen Lebenslauf und einer mindestens zweiseitigen schriftlichen Begründung der Gewissensentscheidung. Der Antragssatz lautet: "Hiermit verweigere ich den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes."
Bei der Begründung geht es nicht um politische Meinungen und Standpunkte zu einem Konflikt, sondern um die persönliche Überzeugung, das Töten von Menschen mit Waffen zu verweigern
Weitere Hinweise :
Wikipedia : KriegsdienstverweigerungWikipedia : Kriegsdienstverweigerung in Deutschland
Bundeswehr : Anträge auf Kriegsdienstverweigerung
BaFzA : Rat und Hilfe Kriegsdienstverweigerung, Zivildienst
Telepolis : Wehrdienst verweigern: Rechte, Antrag und Hilfen im Überblick
Anwalt-Suchservice : Kriegsdienstverweigerung: Was muss man zum Antrag wissen?
Restart Democracy : Warum Kriegsdienstverweigerung gerade jetzt klug ...
Querdenken 711 : KRIEGSDIENSTVERWEIGERUNG - FÜR FRIEDEN
Markus Schall : Kriegstüchtigkeit, Wehrpflicht & Verweigerung: Was im Ernstfall zu tun ist